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Helfen Sie mit ! Verbreitung des Afrikanischen Schweinepest im Lennebergwald verhindern !

Maßnahmen zur Verhinderung

des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Lennebergwald

Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Rheingau und zwischen Eltville und Ingelheim liegenden Rheininseln droht diese Tierseuche jetzt auch auf den Lennebergwald überzugreifen.

Der Lennebergwald ist jetzt Teil der Sperrzone II B der Allgemeinverfügung und tierseuchenrechtlichen Anordnung der Veterinärbehörde der zuständigen Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Nähere Informationen dazu finden sich auf  https://www.mainz-bingen.de/de/afrikanische-schweinepest.php

Um einen Infektion von gesunden durch kranke Tieren zu verhindern, hat die Veterinärbehörde angeordnet, die Jagd vorübergehend ruhen zu lassen und die Wildschweine durch Zäune am Wechsel zwischen dem Wald und Feldflächen in den Rheinauen zu hindern.

Die Beunruhigung der Wildbestände ist zu vermeiden, da diese zu einer natürlichen Fluchtreaktion führt. Deshalb gilt ab sofort im gesamten Lennebergwald eine strikte Anleinpflicht für Hunde sowie weiterhin die im Lennebergwald als Naturschutzgebiet ohnehin geltende Einschränkung des Betretens auf Waldwege.

Wer tote Wildschweine findet , soll dies beim Veterinäramt unter abt41(at)mainz-bingen.de oder 06132/787-4102 oder beim Forstrevier Lenneberg forstrevier(at)lennebergwald.de melden.

Die Stadt Mainz, die Gemeinde Budenheim und der von beiden gebildete Zweckverband zur Erhaltung des Lennebergwaldes appellieren an alle Waldbesucher, diese Regelungen zu beachten, damit künftig hoffentlich keine weitergehenden Einschränkungen nötig werden.

Bitte beachten Sie auch das Faltblatt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen 

 

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