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Informationen zu abgestorbenen Bäumen im Naturschutzgebiet Mainzer Sand

In der Allgemeinen Zeitung Mainz von Donnerstag , dem 2.Mai 2024 erschien ein Artikel über Gefährliche Bäume im Naturschutzgebiet Mainzer Sand, den Sie hier finden. 

Dort wird - ganz zutreffend - dargestellt, dass laut Bundeswaldgesetz das Betreten des Waldes , und als solcher gelten auch die beiden Naturschutzgebiete Mainzer Sand und Lennebergwald , auf eigene Gefahr erfolgt.

Die Waldbesitzer, in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz , vertreten durch das Forstamt Rheinhessen, der Zweckverband zur Erhaltung des Lennebergwaldes, einige wenige private Waldeigentümer sowie im Übungsgelände das Bundesforstamt sind zur Kontrolle des Baumbestandes nur an öffentlichen Straßen, an den Wald angrenzende Bebauung sowie an Erholungseinrichtungen wie Spielplätzen, Schutzhütten u. ä. verpflichtet. 

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