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Grillhütte am Forsthaus Lenneberg

Die Grillhütte ist ab sofort wieder geöffnet.

Die Benutzung erfolgt unter Einhaltung der jeweils zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Hygienevorschriften.

Verantwortlich für die Einhaltung der Hygienevorschriften ist der Anmieter der Grillhütte!
 

Die Grillhütte des Zweckverband Lennebergwald befindet sich 200 m südlich des Forsthaus Lenneberg, unterhalb von Schloss Waldthausen.

Anreise:
Die Hütte ist mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, ORN Bus 620 aus Mainz und Ingelheim (Haltestelle Budenheim, Reitschule) zu erreichen, zusätzlich aus Mainz mit der Stadtbuslinie 68 (Haltestelle Reitschule) zu erreichen, für Autofahrer stehen vor der Waldschranke 50 Parkplätze zur Verfügung.
Die Grillhütte bietet im Inneren 35 Personen an rundherum angeordneten Bänken und Tischen Platz, außen können auf Halbstammbänken an Tischen weitere 32 Personen Platz nehmen.
Die Hütte ist ganzjährig nutzbar, da sie bis zur Schulterhöhe mit Holz verkleidet ist und in der kälteren Jahreszeit zusätzlich mit Folienrahmen vor Zug geschützt wird.
In der Mitte befindet sich ständig ein 70 x 70 cm großer Schwenkgrill mit Rauchabzug.
Mit der Anmietung der Hütte stellen wir Ihnen eine Schubkarre trockenes Buchen- Brennholz zur Verfügung. Für die Zeit vom Anstecken bis zur zum Grillen geeigneten Glut sind ca. 1 1/2 Stunden einzuplanen. Die Benutzung von Grillkohle ist selbstverständlich auch erlaubt, der Mietpreis mindert sich dadurch nicht.
Als neuen Service bieten wir Ihnen große Wildschweinbratwürstchen für 1,80 EUR/Stück und Grillsteaks vom Wildschwein an. Bitte rechtzeitig beim Forstrevier reservieren.
Die Toilette (WC) ist 30 m entfernt, getrennt für Damen und Herren, die Herrentoilette ist rollstuhlgerecht. Dort kann auch Wasser gezapft werden.
Abfälle werden im selbst mitgebrachten Müllsack, der in dem vorhandenen Ständer eingehängt werden kann, wieder mit nach Hause genommen.
Elektrischer Strom ist nicht verfügbar, Stromerzeugeraggregate dürfen nicht betrieben werden.
Ab dem 30. Oktober ist die Grillhütte mit Folienfenstern versehen.

Bitte beachten Sie die neuen Regeln für die Vermietung der Grillhütte im Lennebergwald ab 1.1.2019.

Die wichtigste Änderung ist, dass der Zweckverband bei hoher Waldbrandgefahr die Nutzung der Grillhütte insoweit einschränken kann, dass Feuer machen und Grillen in der Grillhütte zweitweise verboten ist. Die Grillhütte kann dann nur für ein Picknick ohne offenes Feuer genutzt werden. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebuhr gibt es nicht.

► Regeln für die Vermietung


Weitere Grillplätze in Mainz : (alle Angaben ohne Gewähr)

Mainz-Bretzenheim, Alte Ziegelei 06131 - 36 53 40 (Herr Piccin)
Hartenbergpark, Minigolfclub 06131 - 38 70 73 Volkspark 06131 - 12 28 12 Mainz-Drais, Sandkaute (Ortsverwaltung)
Mainz-Ebersheim , Geflügelzuchtverein 06136 - 41 07 (Ortsverwaltung)
Mainz-Laubenheim, Rheinufer 06131 - 8 61 15 (Ortsverwaltung)
Mainz-Marienborn, Sportplatz 06131 - 36 66 31 (Ortsverwaltung) Kostheim, Maaraue 06134 - 60 31 Jugenheim 06130 - 14 88 (Ortsgemeinde)
Weitere Plätze in Essenheim, Klein-Winternheim, Stadecken-Elsheim, Karolinenhöhe Ingelheim und Nackenheim
Zum Verzeichnis der Grillhütten der Stadt Mainz:

► Grillplätze

Für Familien mit Kindern bietet sich der Besuch des unmittelbar neben der Grillhütte aufgebauten Walderlebnispfades an, sie können auch den großen Sandplatz zwischen Grillhütte und Grünem Haus zum Spielen nutzen. Beim Besuch des 200 Meter südlich des Grünen Hauses gelegenen Weihers sollten Erwachsene die Kinder begleiten und darauf achten, dass die Tier- und Pflanzenwelt (insbesondere Frösche, Kröten und Wasservögel) geschont wird und - im Frühjahr - kein Laich entnommen wird. Gegen eine kurzzeitige Entnahme von Fröschen, Kröten, Kaulquappen oder Wasserinsekten zur Beobachtung in Becherlupen ist nichts einzuwenden; die Tiere sind jedoch schnellstmöglich wieder an der Entnahmestelle zurückzusetzen.
Hunde dürfen mitgebracht werden, sie sind anzuleinen.
Die Grillhütte befindet sich im Naturschutzgebiet Lennebergwald, die Bestimmungen der Naturschutzgebietsverordnung sind einzuhalten, näheres dazu in der Vereinbarung zur Nutzung der Hütte.
Die Reservierung der Grillhütte erfolgt durch Reservierungsanfrage von dieser Webseite aus (oben unter dem Kalender), per Mail an forstrevier(at)lennebergwald.de oder telefonisch unter der 06139/370 mit Anrufbeantworter bzw. in der Sprechstunde : Donnerstags 17 - 19 Uhr, außer an Feiertagen unter der 06139/293366. Dort werden Sie - sofern der gewünschte Termin frei ist - in den Kalender mit Name und Telefonnummer eingetragen. Damit ist die Hütte für diesen Tag für Sie reserviert. Die Nutzung endet spätestens um 1 Uhr nachts. Zur Anmietung der Grillhütte müssen Sie spätestens 2 1/2 Wochen vor dem Termin persönlich in der Sprechstunde ans Forsthaus kommen und dort die Vereinbarung zur Nutzung der Grillhütte unterschreiben. Gleichzeitig ist die Benutzungsgebühr von € 70.- , für Schulklassen und Kindergärten € 50.- in bar zu bezahlen. Sie erhalten die Information, wo Sie den Schlüssel für die Toilette und die Waldschranke (ein Auto darf zum Antransport an die Hütte) sowie die Schubkarre trockenes Buchenholz finden.
Andere Grillmöglichkeiten gibt es im Lennebergwald nicht, insbesondere ist das Grillen in der Schutzhütte an der Vierzehn-Nothelfer-Kapelle, am Weiher und am Wendelinusheim nicht erlaubt.

► Vereinbarung zur Nutzung der Grillhütte


Eine Empfehlung außerhalb Mainz:
an der B 417 zwischen Wiesbaden und Taunusstein - 5 km vom Stadtrand

Die Grillhütte ist ganzjährig nutzbar - Täglich 12:00 - 11:30 Uhr des Folgetages

Kaution 100,00 EUR - Vermietung über Rhein-Tanus-Klub e.V. Wiesbaden über folgende Webseite:

► Grillhütte am Jagdschloss Platte