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Waldbrandgefahr

... bei dem Thema wird´s mir heiß ...

Die meisten Brände entstehen durch menschliche Fahrlässigkeit. In den Jahren 1985 bis 1988 zum Beispiel betrug die Schadenshöhe durch Waldbrände fast 130.000,- Euro jährlich.

Deshalb ist es nicht erlaubt in mir, dem Wald, und in einer Entfernung von 100 Meter zum Waldrand offene Feuer, also auch Grillfeuer anzulegen und brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen. Bitte nutzen Sie die in vielen Gebieten angelegten festen Grillplätze. Ihr Forstamt oder die Stadtverwaltung sagt Ihnen gerne, wo diese Stellen zu finden sind. 

Lieber Besucher und liebe Besucherin denk´ daran: Im Wald ist Rauchen verboten!
Ein kleiner Funke in der trockenen Streu kann bereits einen Waldbrand verursachen. Dann verbrenn‘ ich mich, kann nicht atmen und sehe nachher ganz verkohlt aus. Falls die Waldbrandgefahr sehr hoch ist, kann ich, der Wald, für Besucher gesperrt werden.
Campen oder Zelten ist ohne Erlaubnis des Waldbesitzers oder der Waldbesitzerin nicht erlaubt. Finde ich auch okay, denn nachts möchte ich schon gerne meine Ruhe haben. Wer will schon fremde Leute in seinem Schlafzimmer liegen haben!
Was durch Gesetz verboten ist, muss nicht nochmals durch eine Beschilderung untersagt werden. Verbotsschilder, die zum Beispiel das Betreten von Forstkulturen oder das Befahren von Feld- und Waldwegen durch Kraftfahrzeuge verbieten, sind eigentlich unnötig; aus ihrem Fehlen kann nicht auf das Erlaubtsein geschlossen werden.

Quelle: Landesforsten Rheinland-Pfalz www.wald-rlp.de